Expertenstandards nach § 113 a SGB XI

Das BIld zeigt eine Pflegerin beim Wechseln einer Inkontinenzunterlage.

Mit dem Mitte 2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz hat der Gesetzgeber die Entwicklung und Aktualisierung von Expertenstandards den Vertragsparteien auf der Bundesebene, also den Vertretern von Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen, übertragen. Bei den Vereinbarungen wirken die Pflegebedürftigenvertreter beratend mit. Entsprechend § 113a SGB XI werden Expertenstandards künftig für alle Pflegeheime und Pflegedienste in Deutschland unmittelbar verbindlich.

Expertenstandards sind Instrumente, die entscheidend zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege beitragen. Sie berücksichtigen sowohl pflegewissenschaftliche Erkenntnisse als auch pflegepraktische Erfahrungen gleichermaßen und definieren Ziele und Maßnahmen bei relevanten Themenbereichen der ambulanten und stationären pflegerischen Versorgung. Bislang gibt es neun Expertenstandards in der Pflege: zur Dekubitusprophylaxe, zum Entlassungsmanagement, zum Schmerzmanagement bei akuten und chronischen Schmerzen, zur Sturzprophylaxe, zur Förderung der Harnkontinenz, zur Pflege von Menschen mit chronischen Wunden, zum Ernährungsmanagement und zur Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz.

Der Auftrag zur Entwicklung des ersten Expertenstandards nach § 113a SGB XI wurde im März 2013 an das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) vergeben. Der Expertenstandard befasst sich mit dem Thema „Erhaltung und Förderung der Mobilität“. Viele pflegebedürftige Menschen können sich nicht selbstständig bzw. nur stark eingeschränkt bewegen. Mobil zu sein, trägt für Pflegebedürftige jedoch entscheidend zur Gesundheit und Lebensqualität bei.

Der fachlich konsentierte Expertenstandard-Entwurf „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ wurde bis 2016 von einem Wissenschaftlerteam der Universität Bremen im Auftrag der Vertragsparteien nach § 113 SGB XI modellhaft implementiert. Die Erprobung ergab, dass der Expertenstandard praxistauglich ist und die Kosten für die Einführung gering sind. Eine Wirksamkeit konnte zunächst nicht nachgewiesen werden.

Von Mai 2019 bis November 2020 hat das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) an der Hochschule Osnabrück den Expertenstandard aktualisiert. Den Abschlussbericht des DNQP einschließlich des aktualisierten Expertenstandardentwurfs hat der Qualitätsausschuss Pflege im Dezember 2020 abgenommen. Mit dem Ziel der verbindlichen Einführung des Expertenstandards „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ wird sich eine wissenschaftliche Begleitforschung an die Aktualisierung anschließen.

Bis zum Abschluss dieser Begleitforschung empfiehlt der Qualitätsausschuss Pflege den Pflegeeinrichtungen die freiwillige Einführung des „Expertenstandard nach § 113a SGB XI Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege - Aktualisierung 2020“ in der Fassung vom 19.11.2020.

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