Ärztliche Versorgung

Das Bild zeigt zwei Assistenzärzte im Gespräch.

Vergütung und Leistungen

Den Bewertungsausschüssen kommt im Rahmen der Bundesmantelverträge die Aufgabe zu, den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) als Honorarordnung der Ärzte festzusetzen. Alle Beschlüsse des (Erweiterten) Bewertungsausschusses sowie die Durchführungsempfehlungen und entscheidungserheblichen Gründe sowie Informationen zum Klassifikationsverfahren finden Sie hier.

Das Bild zeigt zwei Ärzte in einer Beratung.

Bundesmantelvertrag

Im Bundesmantelvertrag gemäß § 87 Abs. 1 SGB V werden Regelungen zur Organisation der vertragsärztlichen Versorgung, zur persönlichen Leistungserbringung, zur Praxisgebühr und zu Überweisungen und Verordnungen getroffen.

Das Bild zeigt eine Krankenschwester während der Bedienung eines Röntgengerätes.

Qualitätssicherung

Die Sicherung und Verbesserung der Qualität ärztlichen Handelns gehört zu den wesentlichen Aufgaben im ambulanten Versorgungsgeschehen. Im Sinne des Patienten geht es dabei nicht nur um die Sicherstellung einer fachlich-qualifizierten und wirtschaftlichen Versorgung, sondern auch um die Überprüfung und Bewertung der erbrachten Behandlungsqualität.

Eine Ärztin im Gespräch mit einem Patienten.

Psychotherapie

Bei der ambulanten Psychotherapie werden psychische Krankheiten mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren festgestellt, geheilt oder gelindert.