Kodierung

Bei der Entwicklung und Anwendung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß § 17 d KHG (Psych-Entgeltsystem) werden neben anderen Kriterien auch Diagnosen und Prozeduren herangezogen. Kodierrichtlinien regeln und unterstützen die einheitliche Anwendung der Diagnose- und Prozedurenklassifikationen und tragen auf diese Weise dazu bei, vergleichbare Leistungen dem selben Entgelt zuordnen zu können.

Vereinbart werden die Kodierrichtlinien zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem GKV-Spitzenverband und dem PKV-Verband. Die Selbstverwaltungspartner haben eine jährliche Überprüfung und Anpassung der Kodierrichtlinien vorzunehmen.

Die erste Ausfertigung der Kodierrichtlinien für die Psychiatrie und Psychosomatik (DKR-Psych) wurde am 13.01.2010 veröffentlicht. Die geltenden Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) wurden dabei weitestgehend übernommen, Fallbeispiele entsprechend angepasst.

Zwischenzeitlich liegt mit der Version 2024 die zwölfte Fassung der DKR-Psych vor; im Vergleich zum Vorjahr wurden lediglich redaktionelle Veränderungen vorgenommen.

Detaillierte Informationen zur aktuellen DKR-Psych können auch auf der Website des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) abgerufen werden.

Die jeweilige aktuelle Version von ICD-10-GM und OPS ist auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu finden, wo auch versionsspezifische Hinweise zu den Komplexkodes für Psychiatrie und Psychosomatik im OPS bereitgestellt werden. Sie werden bei Bedarf unterjährig ergänzt.

Dokumente und Links