Kalkulation

Die Entwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Leistungen gemäß § 17 d Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) basiert auf den Kosten- und Leistungsdaten einer Stichprobe deutscher Krankenhäuser. Die Kostendaten werden dabei im Rahmen eines Istkosten-Ansatzes auf Vollkostenbasis anhand der Vorschriften des Kalkulationshandbuches in den an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäusern einheitlich ermittelt. Die Teilnahme an der Kalkulation ist freiwillig. Die Selbstverwaltungspartner haben sich in der Vereinbarung über die Einführung eines pauschalierten Entgeltsystems darauf geeinigt, zunächst ein eigenständiges Kalkulationshandbuch vom InEK erarbeiten zu lassen. Eine erste Version wurde im November 2010 veröffentlicht.

Das Kalkulationshandbuch beschreibt im Sinne eines anwendungsorientierten Leitfadens die Methodik zur Kalkulation von Behandlungskosten. Es werden alle Patienten, Leistungen und Kosten des Krankenhauses einbezogen, die nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen unter den Vergütungsrahmen des PSY-Entgeltsystems fallen. Diesem Bereich nicht zuzuordnende Leistungs- und Kostenanteile sind aus der Kalkulationsbasis auszugliedern. Die für die Kalkulation verwendeten Kostendaten müssen entsprechend der Vorgaben des Kalkulationshandbuches aus dem testierten Jahresabschluss des Krankenhauses abgeleitet werden. Die Kostenzurechnung auf den Kostenträger unterscheidet zwischen Einzelkosten und Gemeinkosten. Einzelkosten sind für teure Sachgüter entsprechend dem für den einzelnen Kostenträger dokumentierten Verbrauch, bewertet mit Anschaffungspreisen, zuzurechnen. Die Gemeinkostenzurechnung erfolgt über Bezugsgrößen, die für definierte Leistungsbereiche nach Kostenarten differenziert vorgegeben sind.

Im Jahr 2010 wurde vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ein Pretest mit einer Auswahl von 17 Krankenhäusern durchgeführt. Ziel war es dabei, den vorliegenden Entwurf des Kalkulationshandbuches auf seine grundsätzliche praktische Umsetzbarkeit zu prüfen und auf Basis der Erfahrungen weiterzuentwickeln.

Im Jahr 2011 wurde eine Probekalkulation auf Basis der von den teilnehmenden Kalkulationshäusern im Jahr 2010 erhobenen Daten vorgelegt.

Die Kalkulationsvereinbarung, die aktuelle Fassung des Kalkulationshandbuches sowie ggf. Aktualisierungen und Ergänzungen zum Kalkulationshandbuch wie auch die erforderlichen Dokumente für die aktuelle Kalkulationsrunde stellt das DRG-Institut (InEK) auf seinen Internetseiten zur Verfügung.

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die bisher freiwillige Beteiligung der Krankenhäuser an der DRG-Kalkulation durch eine verpflichtende Teilnahme einzelner Krankenhäuser ergänzt werden soll. Ziel dieser Weiterentwicklung ist die Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulationsstichprobe. Insbesondere private Krankenhausträger und bestimmte Hauptleistungserbringer sind zurzeit in der Kalkulationsstichprobe unterrepräsentiert. Ausgehend von der Annahme, dass private Krankenhausträger und Hauptleistungserbringer niedrigere Durchschnittskosten aufweisen, entstehen hierdurch Verzerrungen in den Relativgewichten und ungerechtfertigte Übervergütungen.

Vor diesem Hintergrund haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband gemäß § 17b Absatz 3 Satz 6 KHG am 02.09.2016 eine Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation für den DRG-Bereich geschlossen. Grundlage dieser Vereinbarung ist ein vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erstelltes Konzept, welches Anlage der genannten Vereinbarung ist. Damit kommt es zu einer Ergänzung der Stichprobe um Krankenhäuser mit unterrepräsentierten Leistungen für eine stabilere Kalkulation.

Der Bereich „Investitionsbewertungsrelationen“ wie auch der „Psych-Entgeltbereich“ wurden bislang ausgeklammert, auch wenn der gesetzliche Auftrag diese mit einbezieht. Die DKG und der GKV-Spitzenverband haben das InEK beauftragt, ein Konzept für diese beiden bislang noch nicht einbezogenen zu erarbeiten, und sich dafür ausgesprochen, das Ziehungskonzept des InEK in allen drei Bereichen 2017 umzusetzen.

Dokumente und Links