Grundprinzipien der sozialen Pflegeversicherung

Das Bild zeigt eine Pflegerin und einen alten Mann auf einer Bank.

Eigenständige Säule

Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als weitere Säule der Deutschen Sozialversicherung eingeführt. Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Sie stellt eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen dar, die die Eigenleistungen der Versicherten und anderer Träger nicht entbehrlich machen.

Grafik „Versicherte der sozialen Pflegeversicherung“ als Tortendiagramm mit folgenden Werten: Versicherte insgesamt: 73,62 Mio. Unter den 57,67 Mio. Mitgliedern gesamt: Männer: 49,45 %, Frauen: 50,55 %. Unter den 15,95 Mio. Familienangehörigen gesamt: Männer: 43,72 %, Frauen: 56,28 %. Summen können rundungsbedingt abweichen. Darstellung: GKV-Spitzenverband; Quelle: Amtliche Statistik KM 1/13 2022 im Jahresdurchschnitt.

Beitragssatz

Seit 1. Januar 2019 beträgt der Beitragssatz der Pflegeversicherung für gesetzlich Versicherte 3,05 Prozent vom Bruttobetrag des Arbeitsentgelts oder der Rente. Dies gilt jedoch nur bis zum Höchstbetrag für die Krankenversicherung. Familienangehörige sind beitragsfrei mitversichert, wenn in der Krankenkasse ein Anspruch auf Familienversicherung besteht.

Das Bild zeigt einen Pflegebedürftigen beim Spaziergang mit einer Pflegerin.

Pflegebedürftigkeitsbegriff

Seit 1. Januar 2017 wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff angewendet. Er sieht eine weitere Ausdifferenzierung von bisher drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade vor. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen erfasst dabei den Grad der Selbstständigkeit einer Person bei Aktivitäten in insgesamt sechs pflegerelevanten Bereichen.

Positionspapier

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat am 14. Juni 2023 ein Positionspapier zur Zukunft der Pflegeversicherung verabschiedet.