Forschung und Modellvorhaben

Ein Pflegebedürftiger wird von einer Pflegerin gestützt.

Förderprogramm zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Modellprogramm nach § 8 Abs. 3 SGB XI)

Der GKV-Spitzenverband stellt für Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI jährlich bis zu 5 Mio. Euro zur Verfügung. Dabei sind vorrangig modellhaft in einer Region Möglichkeiten eines personenbezogenen Budgets sowie neue Wohnkonzepte für Pflegebedürftige zu erproben, um dadurch auch finanzielle Ressourcen für die Pflegeversicherung nutzbar zu machen.

Ein junger Pflege sitzt neben einem älteren Mann und erklärt etwas anhand eines Tablets.

Erprobung der Telepflege – Modellprogramm nach § 125a SGB XI

Der GKV-Spitzenverband fördert die wissenschaftlich gestützte Erprobung der Telepflege in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit gemäß §125a SGB XI. Für den Zeitraum 2022 bis 2025 werden dafür 10 Mio. Euro aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung bereitgestellt.

Zwei Pflegebedürftige sitzen im Rollstuhl und unterhalten sich.

Weiterentwicklung neuer Wohnformen (Modellprogramm nach § 45f SGB XI)

Der GKV-Spitzenverband förderte neue Wohnformen im Rahmen von Modellprojekten nach § 45f SGB XI. Zwischen 2015 bis 2018 nahmen insgesamt 54 Projekte an dem Modellprogramm teil. Im Modellprogramm wurde nach vier Projekttypen unterschieden, denen sich die einzelnen Projekte zuordnen lassen.