Datenaustausch

Der elektronische Austausch von Daten und Informationen ist die Kommunikationsform des 21. Jahrhunderts. Dabei ist die einfache, schnelle und zugleich sichere Übermittlung von Daten oberstes Maxim.

Die Krankenkassen setzen den elektronischen Datenaustausch unter anderem mit Arbeitgebern und mit Leistungserbringern ein, beispielsweise bei der Kostenabrechnung von Leistungen. Die Digitalisierung der Kommunikationsübermittlung schreitet jedoch schnell voran und die Zahl der Kommunikationspartner und Datenaustauschverfahren wächst stetig. Für die Umsetzung dieser Verfahren erarbeitet der GKV-Spitzenverband gemäß § 217 f Abs. 2 SGB V sowohl inhaltliche als auch technische Vorgaben. Zudem erarbeitet und pflegt der GKV-Spitzenverband Richtlinien für einen sicheren, schnellen und standardisierten elektronischen Datenaustausch und trägt für deren Einhaltung Sorge.

Die Entwicklung des elektronischen Datenaustauschs hat in den vergangenen Jahren dafür gesorgt, dass die Themen Geschwindigkeit und Sicherheit bei der Übertragung großer oder sensibler Inhalte stärker in das Blickfeld aller Beteiligten gerückt sind.

Auf dem Themenportal GKV-Datenaustausch erfahren Sie speziell zu diesem Themenschwerpunkt, wie der sichere Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Leistungserbringern auf der einen und den gesetzlichen Krankenkassen auf der anderen Seite erfolgen kann und welche Standards und Normen anzuwenden sind. Ebenfalls bekommen Sie einen Überblick, welche Verfahren akzeptiert sind, welche gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden müssen und wie die technologischen Prozesse aussehen.

Dokumente und Links