Rehabilitation

Hilfsfond Rehabilitation

Zum Ausgleich der stark gestiegenen Energiekosten erhalten anspruchsberechtigte Leistungserbringer auf Antrag von den Rehabilitationsträgern einen einmaligen Zuschuss. Im Bereich der GKV sind davon Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen umfasst.

Das BIld zeigt einen älteren Patienten der mit einem Gymnastikball Rückenübungen macht.

Qualitätsmanagement

Erbringer von Vorsorgeleistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen sowie Einrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111a besteht, sind verpflichtet sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen und einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.

Das Bild zeigt einen Arzt und eine Mutter mit Kind.

Sozialmedizinische Nachsorge

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf sozialmedizinische Nachsorge. Zu Voraussetzungen, Inhalt und Qualität der sozialmedizinischen Nachsorgemaßnahmen nach § 43 Abs. 2 SGB V gibt der GKV-Spitzenverband Bestimmungen heraus.

Auf dem Bild sieht man ein Mädchen mit einem Pfirsich in der Hand.

Patientenschulungen

Krankenkassen können als ergänzende Leistung zur Rehabilitation Patientenschulungen für chronisch Kranke sowie deren Angehörige und ihre ständigen Betreuungspersonen übernehmen, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist.

Älterer Mann im Rollstuhl wird von einer Pflegerin geschoben.

Mobile Rehabilitation

Für spezielle Versorgungsbedarfe sollen mobile Rehabilitationsmaßnahmen in den Wohnungen (auch in Pflegeheimen) der Rehabilitanden angeboten werden. Mobile Rehabilitationsangebote sind noch nicht sehr verbreitet und nicht überall verfügbar.

Ein älterer Patient am Krankenbett im Gespräch mit zwei Ärzten und seiner Tochter.

Entlassmanagement in der Rehabilitation

Mit dem Entlassmanagement soll eine sachgerechte Anschlussversorgung nach stationären Rehabilitationsleistungen eingeleitet und organisiert sowie die stationäre und ambulante Versorgung der Versicherten besser miteinander verzahnt werden.