Heilmittel

Das Bild zeigt eine Sprachtherapie mit einem Kind.

Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die von Vertragsärztinnen und -ärzten verordnet und von speziell ausgebildeten Therapeutinnen und Therapeuten abgegeben werden können. Hierzu gehören Maßnahmen der Physio-, Ergo-, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie Podologie und Ernährungstherapie.

Für die Abgabe benötigen die Therapeutinnen und Therapeuten eine Zulassung, die bei der für das jeweilige Bundesland zuständigen Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2 SGB V beantragt werden kann. Der GKV-Spitzenverband stellt unter www.gkv-heilmittel.de/zulassungen eine Übersicht mit den zuständigen Zulassungsstellen in den einzelnen Bundesländern zur Verfügung.

Um eine unkomplizierte Suche nach Heilmittelpraxen für Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Ernährungstherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie zu ermöglichen, stellt der GKV-Spitzenverband unter dem Bereich „Service“ eine Heilmittelerbringerliste zur Verfügung.

Die weiteren Rahmenbedingungen und die Vergütungen werden vertraglich zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Verbänden der Heilmittelerbringer auf Bundesebene in den Verträgen gemäß § 125 Abs. 1 SGB V und § 125a SGB V geregelt. Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht die getroffenen Vereinbarungen auf seiner Internetseite unter dem jeweiligen Heilmittelbereich.

Das Ausgabengeschehen im Heilmittelbereich wird über das kassenartenübergreifende Projekt GKV-Heilmittel-Informations-System (GKV-HIS) abgebildet. Hier werden die Heilmitteldaten aller gesetzlichen Krankenkassen zusammengeführt, ausgewertet und quartalsweise in Berichtsform unter www.gkv-his.de veröffentlicht.

Dokumente und Links