Prävention, Selbsthilfe, Beratung

Das Bild zeigt eine erwachsene Frau und ein Kind beim Obst essen.

Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung Vorbeugung durch Kurse, am Arbeitsplatz, in Schulen

Für die gesetzliche Krankenversicherung sind der Schutz vor Krankheiten und die Förderung der Gesundheit unverzichtbare Aufgaben, um Lebensqualität und Leistungsfähigkeit ihrer Versicherten unabhängig von Geschlecht und sozialer Stellung langfristig zu erhalten und ihnen ein gesundes Altern zu ermöglichen.

Das bild zeigt drei Personen bei einem Selbsthilfe Gespräch.

Selbsthilfe Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen werden durch die Krankenkassen finanziell gefördert. Der GKV-Spitzenverband entwickelt dafür allgemeine Fördergrundsätze. Die konkrete Umsetzung erfolgt durch die einzelnen Krankenkassen bzw. deren Kassenartenverbände.

Das Bild zeigt die Beratung eines Bürgers durch eine Anwältin.

Patienten- und Verbraucherberatung Persönliche Beratung zu gesundheitlichen Fragen

Alle Bürger haben seit Januar 2011 die Möglichkeit, sich zu gesundheitlichen und auch gesundheitsrechtlichen Fragen bei der „Unabhängigen Patientenberatung Deutschland“ (UPD) informieren und beraten zu lassen. Das Angebot wird zum größten Teil von der GKV finanziert.

Eine Ärztin im Gespräch mit Patientinnen, sie erklärt eine Mammographie.

Förderung ambulanter Krebsberatungsstellen

Der GKV-Spitzenverband fördert ab dem 1. Juli 2020 mit Wirkung vom 1. Januar 2020 ambulante Krebsberatungsstellen mit einem Gesamtbetrag von jährlich bis zu 21 Millionen Euro.