Klassifikationsverfahren

Der Bewertungsausschuss bildet zur Bestimmung der Veränderung der Morbiditätsstruktur diagnosebezogene Risikoklassen für Versicherte mit vergleichbarem Behandlungsbedarf nach einem zur Anwendung in der vertragsärztlichen Versorgung geeigneten Klassifikationsverfahren. Grundlage hierfür sind die vertragsärztlichen Behandlungsdiagnosen gemäß § 295 Abs. 1 Satz 2 SGB V sowie die Menge der vertragsärztlichen Leistungen.

Weitere Informationen können Sie folgenden Dokumenten entnehmen.

Hinweis: Ein Bericht zur Weiterentwicklung des Klassifikationsverfahrens für die Ermittlung der Veränderungsraten für das Jahr 2014 ist nicht veröffentlicht. Die Veränderungsraten für die Jahre 2011 und 2012 wurden gesetzgeberisch festgelegt (§ 87d SGB V, i.d.F. GKV-FinG).

Berichte des Instituts des Bewertungsausschusses zur Weiterentwicklung des Klassifikationssystems sowie zur Ermittlung der Veränderungsraten gemäß § 87a Abs. 5 SGB V

Berichte/Gutachten im Zusammenhang mit dem Klassifikationsverfahren