Bundesmantelvertrag

Das Bild zeigt zwei Ärzte in einer Beratung.

Im Bundesmantelvertrag-Ärzte gemäß § 87 Abs. 1 SGB V werden Regelungen zur Organisation der vertragsärztlichen Versorgung, zur persönlichen Leistungserbringung und zu Überweisungen und Verordnungen getroffen. Seit dem 01. Oktober 2013 gilt ein einheitlicher Bundesmantelvertrag für alle Kassenarten.

Dokumente und Links