Modellvorhaben nach § 64b SGB V

Um die Versorgung psychisch kranker Menschen weiterzuentwickeln, soll in jedem Land mindestens ein Modellvorhaben durchgeführt werden (§ 64b SGB V). Die Modellprojekte leisten einen Beitrag zur Weiterentwicklung des neuen Psych-Entgeltsystems. Des Weiteren soll ein umfassender Überblick über die bestehenden Modellvorhaben ermöglicht werden.

Der GKV-Spitzenverband vereinbart mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) nach § 17b Abs. 2 KHG die Einzelheiten der Datenübermittlung von Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen an das DRG-Institut (InEK) gemäß § 64b Abs. 3 SGB V. Die Vereinbarung wird im Benehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geschlossen.

Die Vereinbarung über Art und Umfang der zu meldenden Daten sieht zwei unterschiedliche Datenübermittlungspflichten vor.

  • Fallbezogene Informationen (nach § 21 KHEntgG) werden durch die Krankenhäuser an das InEK übermittelt. Hierzu gehören auch spezifische Leistungsinhalte, welche nicht über das bestehende Klassifikationssystem abgebildet werden (z. B. Hometreatment).
  • Es besteht die Pflicht, die sogenannten Vertragsdaten zu dem Modellvorhaben an das InEK zu übermitteln, wie z. B. Informationen über Art und Anzahl der Patienten im jeweiligen Modellvorhaben, die den verhandelten Vergütungen zugrunde gelegte Kosten, Strukturmerkmale und Qualitätsdaten. Die Vertragspartner haben sich hierfür auf Ortsebene darauf zu verständigen, wer die Vertragsdaten übermittelt. Eine Nichtlieferung dieser Vertragsdaten wird, nach einer einmaligen Erinnerung unter einer Fristsetzung von vier Wochen, mit einer Abschlagszahlung von 6.000 Euro je nicht gelieferten Vertragsdatensatz sanktioniert.

Das InEK hat im Auftrag der Selbstverwaltungspartner eine technische Umsetzung zur Übermittlung der Vertragsdatensätze entwickelt.

Der GKV-Spitzenverband hat das IGES Institut Berlin im August 2011 mit einer „Bestandsaufnahme von komplexen lokalen, regionalen und überregionalen sektorenübergreifenden Modellprojekten zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen“ beauftragt. Ziel des Gutachtens war, mit Blick auf die Ausgestaltung des neuen Psych-Entgeltsystems eine Übersicht über die in Deutschland durchgeführten Modellprojekte in der Psychiatrie zu erarbeiten und die strukturellen und ergebnisbezogenen Erfahrungen der Modellprojekte darzustellen. Der Schwerpunkt der Analyse lag in den Bereichen sektorenübergreifende Verlagerungseffekte, ökonomische Anreize und Effekte, Sicherung der Versorgungsqualität und Evaluation. Im Ergebnisse der Studie konnte ein Überblick über bestehende und bereits abgeschlossene Modellprojekte in der Psychiatrie gewonnen werden. Detaillierte Informationen zu Verlagerungseffekten, Versorgungsqualität oder Projektdesign konnten allerdings kaum gewonnen werden oder sind aus wissenschaftlicher Sicht als nicht gesicherte Erkenntnisse anzusehen. Dies liegt an der oft unvollständigen und intransparenten Methodik sowie der bis auf zwei Ausnahmen unzureichenden Evaluation. Die Bestandsaufnahme kann dennoch wertvolle Hinweise für die Durchführung von Modellprojekten nach § 64b SGB V liefern. Der durch das Psych-Entgeltgesetz neu geschaffene gesetzliche Rahmen berücksichtigt bereits einige der im Gutachten festgestellten Mängel. Die Modellvorhaben zur psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung müssen zusätzliche Daten an das DRG-Insitut (InEK) übermitteln, um die in Modellvorhaben gewonnenen Erkenntnisse künftig systematisch für die Weiterentwicklung des Entgeltsystems nutzen zu können. Durch die Meldepflicht für Modellvorhaben wird künftig ein umfassender Überblick über die bestehenden Modellvorhaben möglich sein.

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