Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung

Das Bild zeigt eine erwachsene Frau und ein Kind beim Obst essen.

Für die gesetzliche Krankenversicherung sind der Schutz vor Krankheiten und die Förderung der Gesundheit unverzichtbare Aufgaben, um Lebensqualität und Leistungsfähigkeit ihrer Versicherten unabhängig von Geschlecht und sozialer Stellung langfristig zu erhalten und ihnen ein gesundes Altern zu ermöglichen. Der Wandel des Krankheitsspektrums zu den chronisch-degenerativen Erkrankungen, der demographische Alterungsprozess und die sich verändernden Anforderungen in der Arbeitswelt machen eine Intensivierung präventiver, auf die Minderung gesundheitlicher Belastungen und die Stärkung gesundheitlicher Potenziale und Ressourcen gerichteter Strategien und Interventionen erforderlich. Da Krankheiten und ihre Risikofaktoren in der Bevölkerung sozial ungleich verteilt sind, ist gerade Versicherten in sozial benachteiligter Lage hierbei ein besonderes Augenmerk zu widmen.

Die GKV-Gemeinschaft macht sich u. a. stark für eine Qualitätsverbesserung und ein verstärktes Engagement in den Lebenswelten Kitas, Schulen, Betrieben und Kommunen. Dabei sind Kooperationen der Krankenkassen mit anderen gesellschaftlichen Partnern unverzichtbar und werden vom GKV-Spitzenverband gefördert.

Der GKV-Spitzenverband setzt sich dafür ein, Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu etablieren. Dies beinhaltet eine langfristig gesicherte und angemessene Finanzierung durch Bund, Länder und Kommunen. Finanzielle Lastenverschiebungen vom Staat auf die GKV und eine Fremdbestimmung über Beitragsmittel der Versicherten und Arbeitgeber werden abgelehnt.

Als größter Förderer von Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland bietet die GKV ihren Versicherten ein breites Spektrum hochwertiger präventiver und gesundheitsfördernder Leistungen. Das GKV-Engagement auf diesen Feldern kann aber nur einen Teil dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe abdecken und ist umso wirkungsvoller, je stärker auch die übrigen Akteure in ihren Verantwortungsbereichen – sowohl innerhalb wie außerhalb des Gesundheitswesens – ihre präventiven und gesundheitsfördernden Aufgaben wahrnehmen.

Mit dem am 25. Juli 2015 in Kraft getretenen Präventionsgesetz wurde die Nationale Präventionskonferenz (NPK) eingeführt, die die nationale Präventionsstrategie entwickelt und fortschreibt. Träger der NPK sind die gesetzlichen Sozialversicherungen vertreten durch ihre Spitzenorganisationen: GKV-Spitzenverband, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie bilden die NPK als Arbeitsgemeinschaft nach § 94 Absatz 1a SGB X. Die NPK hat bundesweit einheitliche Empfehlungen für die Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung in Lebenswelten und Betrieben sowie einen Bericht über den Stand von Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland erarbeitet.

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