Förderung des Personalaufbaus in der Pflege

Der Aufbau von Pflegepersonalstellen in Krankenhäusern wird über Förderprogramme von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert:

  1. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurde ein zweites Pflegestellen-Förderprogramm eingerichtet. Im Förderzeitraum zwischen 2016 bis 2019 stellte die GKV rund 1,1 Milliarden Euro für den Aufbau von Pflegepersonalstellen und damit die Stärkung der unmittelbaren Patientenversorgung in Krankenhäusern zur Verfügung. Der GKV-Spitzenverband war gesetzlich beauftragt, jährlich bis zum 30.06. dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) über die Umsetzung der beiden Förderprogramme im Förderzeitraum zu berichten. Der letzte Bericht des Spitzenverbandes wurde dem BMG am 31.08.2021 übermittelt.
  2. Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wurde ein neuer Absatz 8a in § 4 Krankenhausentgeltgesetz eingefügt, mit dem ein Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf in Krankenhäusern eingerichtet wurde. Im Zeitraum 2019 bis 2024 können Kliniken bis zu 0,1 Prozent (2019) bzw. 0,12 Prozent (ab 2020) des Krankenhausbudgets zusätzlich erhalten, um damit Maßnahmen einzurichten die geeignet sind, die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf zu unterstützen. Übergeordnetes Ziel des Programmes ist es, über attraktive Arbeitsbedingungen den Personalaufbau von examinierten Pflegekräften sowie von Hebammen/Entbindungspflegern zu unterstützen. Auch hier gilt, dass der GKV-Spitzenverband dem BMG jährlich bis zum 30.06. über die Umsetzung des Förderprogrammes berichtet. Letztmalig wurde dem BMG der Bericht für die Förderjahre 2019 bis 2022 am 30.06.2023 übermittelt.

Förderjahre 2009 bis 2011

Das erste Pflegesonderprogramm in den Jahren 2009 bis 2011 beinhaltete eine Förderung der Kosten von Neueinstellungen und Stellenaufstockungen in der Krankenhauspflege von bis zu 90 Prozent durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die Krankenhäuser konnten pro Förderjahr bis zu 0,48 Prozent des Krankenhausbudgets zusätzlich erlösen.

Der GKV-Spitzenverband stellt in seinem abschließenden, vierten Bericht zum 30.06.2013 fest:

  • 1.125 Krankenhäuser haben in mindestens einem Jahr am Pflegesonderprogramm teilgenommen.
  • Für ca. 15.300 zusätzliche Vollkräfte im Pflegedienst sind insgesamt ca. 1,1 Milliarden Euro an die Krankenhäuser geflossen.
  • Bestätigungen von Jahresabschlussprüfern legten etwa 70 Prozent der teilnehmenden Krankenhäuser vor und belegten damit die zusätzliche Beschäftigung von 13.600 Pflegekräften im Programmzeitraum.
  • Anlass zur Kritik gab die häufig nicht gesetzeskonforme Nachweisführung der Krankenhäuser.
  • Der Übergang von der pauschalen Finanzierung über das Pflegesonderprogramm zu einer leistungsgerechten Finanzierung im DRG-System erfolgte im Jahr 2012. Die dauerhafte Zusatzfinanzierung erfolgt seitdem über Fallpauschalen sowie durch Zusatzentgelte für hochaufwendige Pflege.
  • Die programmspezifischen Ergebnisse wurden mit den Daten des Statistischen Bundesamtes abgeglichen. Demgemäß wurden Pflegepersonalaufstockungen in Krankenhäusern mit Programmteilnahme teilweise durch Personalreduzierungen in anderen Krankenhäusern kompensiert, sodass sich der Zuwachs an Pflegekräften in den deutschen Allgemeinkrankenhäusern lediglich auf ca. 9.200 Vollkräfte beläuft.

Im Fazit zum ersten Pflegesonderprogramm kritisierte der GKV-Spitzenverband nicht nur die Systemwidrigkeit solcher Zusatzprogramme, sondern auch den Mangel an Nachhaltigkeit. Denn die Krankenkassen können weder feststellen, ob das zusätzliche Pflegepersonal nach Programmende weiterhin beschäftigt wird, noch ist erkennbar, ob und inwiefern sich die Pflegequalität durch den zusätzlichen Mitteleinsatz verbessert hat.

Förderjahre 2016 bis 2019

Zum 31.08.2021 hat der GKV-Spitzenverband dem BMG den fünften Bericht zur Inanspruchnahme des Pflegestellen-Förderprogramms in den Förderjahren 2016 bis 2019 vorgelegt. Bei der Bewertung ist die Vorläufigkeit der berichteten Daten zu beachten, da die Budgetverhandlungen für das Jahr 2020 zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen aus verschiedenen Gründen (u. a. Konflikte bei der Vereinbarung der Pflegebudgets, Coronapandemie) größtenteils noch nicht abgeschlossen sind. So lagen zum Zeitpunkt der Datenmeldungen (12.05.2021) für lediglich 20 Prozent der Kliniken Budgetabschlüsse für das Jahr 2020 vor. Da Testate der Wirtschaftsprüfer erst in den Budgetverhandlungen der Folgejahre und in der Regel mit zweijährigem Versatz vorgelegt werden, ist eine Bewertung der Umsetzung der vereinbarten Förderung im Jahr 2019 und teilweise auch der Vorjahre nur eingeschränkt möglich.

Auf Basis des vorliegenden Datenmeldestandes hat die GKV in den Jahren 2016 bis 2019 rund 1,1 Milliarden Euro für den Aufbau von Pflegepersonalstellen in Krankenhäusern zur Verfügung gestellt. Allein im vierten Projektjahr 2019 haben rund 890 Krankenhäuser vom Pflegestellen-Förderprogramm profitiert und mit den gesetzlichen Krankenkassen zusätzliche Mittel in Höhe von rund 680 Millionen Euro vereinbart. Für alle vier Förderjahre wurde zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen der Aufbau von etwa 10.100 Pflegepersonalstellen vereinbart.

Inwiefern auch tatsächlich zusätzliche Pflegestellen aus den Vereinbarungen entstanden sind, lässt sich nur zeitversetzt über die Testate der Jahresabschlussprüfer feststellen; bisher sind etwa 3.300 Vollzeitstellen auch nachweislich mit Fachpersonal besetzt worden. Weitere Testate aus den Jahresabschlussprüfungen, insbesondere für das Jahr mit der höchsten Inanspruchnahme 2019, stehen noch aus. Aufgrund der beschriebenen systemimmanenten Unsicherheiten unterliegen die Angaben im Bericht derzeit noch einer gewissen Vorläufigkeit. Zudem lässt sich aus den Nachweisen nicht immer klar abgrenzen, wie viele dieser Stellen tatsächlich über die Förderung geschaffen oder darüber hinaus eingestellt wurden.

Nach Ablauf der Förderung werden ab dem Jahr 2020 alle in den Kliniken anfallenden Pflegepersonalkosten von der GKV über das Pflegebudget refinanziert. Ein Pflegestellen-Förderprogramm wird damit überflüssig.

Die wesentlichen Ergebnisse des vierten Berichts über die Inanspruchnahme der Förderung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf in den Jahren 2019 bis 2022 lauten:

  • Bei der Bewertung der Umsetzung ist zu beachten, dass fast ein Drittel der Budgetverhandlungen für 2020 (29 Prozent) und fast die Hälfte der Budgetverhandlungen für 2021 (47 Prozent zum Zeitpunkt der Datenübermittlung noch nicht vollständig abgeschlossen waren. Für das Jahr 2022 lag ein Großteil der Budgetvereinbarungen (73 Prozent) noch nicht vor. Zudem fehlen für 2022 Daten aus vier Bundesländern, für 2021 Daten aus zwei Bundesländern und für 2020 Daten aus einem Bundesland. Somit kann im vorliegenden Bericht allenfalls ein Eindruck zur Inanspruchnahme im Förderjahr 2022 auf Basis von Vereinbarungsdaten gegeben werden. Für die Förderjahre 2019 bis 2021 können im Vergleich zum Vorjahresbericht aktualisierte Vereinbarungsdaten verwendet werden.
  • Die vorliegenden Daten zeigen für 2022 eine Inanspruchnahme durch 81 Krankenhäuser, die mit den gesetzlichen Krankenkassen einen Förderbetrag in Höhe von rund 3,7 Millionen Euro vereinbart haben. Insgesamt wurde den teilnehmenden Kliniken in den Jahren 2019 bis 2022 ein Fördervolumen von etwa 27,1 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bislang wurden damit rund 10 Prozent des insgesamt für die ersten drei Förderjahre kalkulierten Geldbetrages in Höhe von jährlich rund 70 Millionen Euro ausgeschöpft. Die vorliegenden Testate der Wirtschaftsprüfer belegen, dass 2019 bis 20201 insgesamt ein Volumen von etwa 7,5 Millionen Euro zweckentsprechend verwendet wurde, was einem Anteil von rund 32 Prozent der in den Jahren 2019 bis 2021 vereinbarten Beträge (etwa 23,4 Millionen Euro) entspricht.
  • Der Bericht soll insbesondere einen Überblick zu Art und Anzahl der im Zuge der Budgetverhandlungen mit diesen Mitteln vereinbarten Maßnahmen geben. Bei der Häufigkeit der vereinbarten Maßnahmen zeigt sich für die Förderjahre 2019 bis 2022 ein übereinstimmendes Bild. Am häufigsten wurden in den vier Jahren Maßnahmen zur Entlastung des Personals bei Betreuungsverpflichtungen vereinbart.
  • Es ist davon auszugehen, dass sich die Vereinbarungen zum Förderprogramm mit den weiteren Budgetabschlüssen retrospektiv noch verändern werden. In den künftigen Berichten werden immer auch die Daten der Vorjahre dargestellt, so dass Korrektur- und Nachmeldungen für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 dort einfließen.
  • Erst im Laufe des Förderzeitraums kann über die zunehmend verfügbaren Testate der Jahresabschlussprüfer festgestellt werden, inwiefern die vereinbarten Mittel tatsächlich zweckentsprechend verwendet und die mit den Krankenkassen vereinbarten Maßnahmen konkret umgesetzt werden. Auf Basis der verfügbaren Informationen zum Stellenzuwachs wird auch künftig kein direkter Zusammenhang zwischen den eingeführten Vereinbarkeitsmaßnahmen und den Neueinstellungen von Pflegepersonal abgeleitet werden können.