ERKLÄRUNG DES VERWALTUNGSRATES - BERLIN, 21.03.2024 Der Verwaltungsrat verwahrt sich gegen einen Etikettenschwindel bei der Krankenhausreform

GKV-Spitzenverband

Der Verwaltungsrat ist empört, dass der Minister behauptet, der Bund finanziere die Hälfte des Transformationsfonds. In Wahrheit sollen die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung dies finanzieren. Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands am 20. März 2024 mit Blick auf den aktuell bekannt gewordenen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes die nachstehende Entschließung gefasst:

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes fordert Bund und Länder nachdrücklich auf, sich konstruktiv und zügig für eine wirkliche Reform der Krankenhausstrukturen einzusetzen. Dringend notwendig sind eine bedarfsgerecht ausgestaltete Krankenhauslandschaft, bundesweit einheitliche Strukturkriterien und eine größere Transparenz über die Krankenhausqualität.

Der aktuell bekannt gewordene Entwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes sieht eine erhebliche Belastung der Beitragszahlenden mit den Kosten der Transformation der stationären Infrastruktur durch den geplanten Rückgriff auf Mittel des Gesundheitsfonds vor. Dies lehnt der Verwaltungsrat entschieden ab und erinnert daran, dass auch die Mittel des Gesundheitsfonds ganz wesentlich von den Beitragszahlenden aufgebracht wurden. Darüber hinaus führen die vorgesehenen Änderungen der Krankenhausvergütung sowie der Rechnungsprüfung zu immensen zusätzlichen Mehrausgaben der Krankenkassen. Die demgegenüber im Entwurf skizzierten Entlastungen stellen lediglich nicht belastbare Schätzungen dar.

Gerade mit Blick auf das Ziel einer zukunftsfähigen Krankenhausstruktur ist es ein teurer Irrweg, nun die gesamte Krankenhauslandschaft mit der Gießkanne zu fördern. Damit würden nur weiter auch nicht bedarfsnotwendige Angebote der Krankenhäuser künstlich am Leben gehalten. Denn eine Strukturreform ist mit diesem Gesetz aufgrund der nachfolgenden Rechtsverordnungen nicht gesichert. Deshalb spricht sich der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes vehement gegen die den Ländern in Aussicht gestellte Erhöhung der Landesbasisfallwerte aus. Die Beitragszahlenden würden mit weiteren milliardenschweren Mehrausgaben belastet, ohne dass sich die Krankenhausversorgung verbessert.

Völlig verfehlt ist die vorgesehene hälftige Finanzierung eines Transformationsfonds durch die Beitragszahlenden. Unstrittig ist, dass für die Transformation der Krankenhausstrukturen zusätzliches Geld gebraucht wird. Aber der Auf- und Umbau der Krankenhauslandschaft ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und dient der Daseinsvorsorge für alle Bürgerinnen und Bürger, nicht allein für die gesetzlich Versicherten. Die Länder reklamieren immer wieder für sich den Sicherstellungsauftrag und die Planungshoheit. Dies geht aber einher mit der Verantwortung für die Investitionen in die Krankenhäuser. Dieser Aufgabe kommen sie schon seit Langem nicht im erforderlichen Maße nach. Bund und Länder dürfen ihre Finanzierungsverantwortung nicht einfach auf die Beitragszahlenden abwälzen.

Die drohenden Fehlentwicklungen und die derzeit geringe Auslastung der Krankenhäuser machen deutlich, dass es um die bedarfsgerechte und qualitätsgesicherte Versorgung der Patientinnen und Patienten gehen muss. Darüber hinaus muss dringend auch die Reform der Notfallversorgung angegangen werden.

Es ist unerlässlich, die Selbstverwaltung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen am Reformprozess zu beteiligen. Die Krankenkassen stehen unverändert bereit, als Partner der Politik an einer sachgerechten Reform zu Gunsten einer effizienten, hochwertigen und auch bezahlbaren Versorgung der Patientinnen und Patienten mitzuwirken. Die Krankenhausversorgung muss qualitätsorientiert und entsprechend des Bevölkerungsbedarfs ausgestaltet werden. Nur so wird es gelingen, die stationäre Versorgung auf Dauer mit einer ausreichenden Zahl an Fachkräften auszustatten und zugleich bezahlbar zu halten.

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