Präventions- und Gesundheitsförderungsziele der GKV 2019-2024

Aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für Prävention und Gesundheitsförderung sind gemeinsame Ziele notwendig, um die Aktivitäten und Leistungen der unterschiedlichen Verantwortlichen auf prioritäre Felder, z. B. Zielgruppen, Lebenswelten oder Maßnahmearten, zu bündeln.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) vom 25. Juli 2015 wurde die Nationale Präventionskonferenz (NPK) beauftragt, eine nationale Präventionsstrategie zu formulieren. Ein Hauptelement der nationalen Präventionsstrategie sind die bundeseinheitlichen Rahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention (Bundesrahmenempfehlungen), welche die NPK am 29. August 2018 in einer weiterentwickelten Fassung verabschiedet hat. In der Nationalen Präventionskonferenz wirken die Spitzenorganisationen von gesetzlicher Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, sozialer Pflegeversicherung sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung als stimmberechtigte Mitglieder mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände, der Bundesagentur für Arbeit, der Sozialpartner, der Patientenvertretung und des Präventionsforums als Mitglieder mit beratender Stimme zusammen.

Die Präventions- und Gesundheitsförderungsziele der GKV für die Jahre 2019-2024 operationalisieren die Zielstellungen der Bundesrahmenempfehlungen für die gesetzliche Krankenversicherung. Sie konzentrieren sich auf die Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20a SGB V und die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V. Sie konkretisieren den gesetzlichen Auftrag an die Krankenkassen zur Stärkung gesundheitsfördernder Strukturen und der gesundheitlichen Chancengleichheit, der Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken sowie der Förderung selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns. Sie sind zudem synergetisch auf die Unterstützung abgestimmter und verzahnter Aktivitäten der unterschiedlichen Verantwortlichen und Zuständigen in den jeweiligen Lebenswelten bezogen.

Bis 2024 sollen diejenigen Maßnahmen vorrangig von den Krankenkassen ausgeweitet werden, die zur Zielerreichung beitragen. Die Vielfalt an Handlungsmöglichkeiten für die Krankenkassen vor Ort und die Möglichkeit der eigenen Schwerpunktsetzung gemäß dem Leitfaden Prävention bleibt dabei bestehen.

(1) Die Zahl der Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden), die mit Unterstützung der Krankenkassen intersektoral zusammengesetzte Steuerungsgremien für die Gesundheitsförderung und Prävention unter Beteiligung der Zielgruppen der Maßnahmen etabliert haben, ist erhöht.

(2) In die Leistungen für die Zielgruppe arbeitslose Menschen im Kooperationsprojekt zur Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung mit Jobcentern und Agenturen für Arbeit sind auch Beiträge der in Städten, Landkreisen und Gemeinden politisch verantwortlichen Stellen und weiterer freigemeinnütziger Träger integriert.

(3) Zahl und Anteil der von Krankenkassen mit Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen erreichten Kinder und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen

  • in sozialen Brennpunkten/Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf,
  • in Kooperation mit kommunalen Ämtern und/oder mit dem kommunalen Steuerungsgremium bei Planung und Umsetzung,
  • mit partizipativer Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen bzw. ihrer Eltern in die Maßnahmeplanung und –gestaltung
  • mit kombiniert verhältnis- und verhaltensbezogener Ausrichtung

sind erhöht.

(4) Zahl und Anteil der auf Angehörige vulnerabler Zielgruppen ausgerichteten Präventions- und Gesundheitsförderungsaktivitäten für

  • ältere Menschen in der Kommune,
  • Menschen mit Behinderungen,
  • Menschen mit Migrationshintergrund,
  • Alleinerziehende,
  • Kinder aus suchtbelasteten und/oder psychisch belasteten Familien

sowie der damit erreichten Personen sind erhöht.

(1) Zahl und Anteil der betreuten Betriebe, die über ein Steuerungsgremium für die betriebliche Gesundheitsförderung unter Einbeziehung der für den Arbeitsschutz und das betriebliche Eingliederungsmanagement zuständigen Akteure verfügen, sind erhöht.

(2) Fachkräfte der Krankenkassen kennen das Leistungsspektrum aller Träger zur arbeitsweltbezogenen Prävention, Gesundheits-, Sicherheits-und Teilhabeförderung sowie die Verknüpfungsmöglichkeiten von Leistungen der Krankenkassen zur betrieblichen Gesundheitsförderung mit den Leistungen von Unfall- und Rentenversicherungsträgern zum Arbeitsschutz, zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie zur betrieblichen Wiedereingliederung.

(3) Die Zahl der durch überbetriebliche Beratung und Vernetzung erreichten Klein- und Kleinstbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten ist erhöht.

(4) Zahl und Anteil der Betriebe mit Aktivitäten zur Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung (Gesundheitszirkel, Zukunftswerkstätten, Arbeitssituationsanalysen und vergleichbare Formate) im Rahmen eines ganzheitlichen betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses sind erhöht.

(5) Zahl und Anteil der Betriebe mit einem hohen Anteil Beschäftigter ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die Maßnahmen betrieblicher Gesundheitsförderung durchführen, sind erhöht.

(6) Schutz und Stärkung des Muskel-Skelett-Systems in der Arbeitswelt: Zahl und Anteil der mit verhältnis- und verhaltensbezogenen Maßnahmen zur Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates sowie zur Förderung von Bewegung im Betrieb und im betrieblichen Umfeld erreichten Betriebe sind erhöht.

(7) Schutz und Stärkung der psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt: Zahl und Anteil der Betriebe, die auf die Stärkung psychosozialer Ressourcen und die Minderung von Risiken für die psychische Gesundheit bei Beschäftigten gerichtete verhältnis- und verhaltensbezogene BGF-Maßnahmen durchführen, sind erhöht.

Im Rahmen des Leitfadens Prävention sind darüber hinaus die in § 20 Abs. 2 SGB V genannten nationalen Gesundheitsziele berücksichtigt, soweit sie die Zuständigkeiten der Krankenkassen in der Gesundheitsförderung und Primärprävention betreffen.

Dokumente und Links