Mitgliederversammlung

Nach den Sozialversicherungswahlen am 31. Mai 2023 hatten sich die Verwaltungsräte der Mitgliedskassen des GKV-Spitzenverbandes bis Ende Oktober 2023 neu konstituiert. Am 13. Dezember 2023 fand die konstituierende Mitgliederversammlung des GKV-Spitzenverbandes statt, um dessen Verwaltungsrat für die vierte Amtsperiode zu wählen.

Tagesordnung der Mitgliederversammlung (PDF, 58 KB)

Die Highlights der 4. Mitgliederversammlung haben wir in einem Film zusammengefasst. Als Gastredner traten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Prof. Dr. Christian Karagiannidis auf.

Kurzer filmischer Zusammenschnitt

Sehen Sie hier die komplette Aufzeichnung der Mitgliederversammlung am 13. Dezember 2023.

Gewählte ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrates für die 4. Amtsperiode (PDF, 87 KB)

Gewählte stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates für die 4. Amtsperiode (PDF, 100 KB)

Der Verwaltungsrat ist kassenübergreifend besetzt. Die Sitze und Stimmen ergeben sich proportional aus den Versichertenanteilen und bilden so die wettbewerbliche Struktur der gesetzlichen Krankenversicherung ab.

Sitzverteilung des Verwaltungsrates für die vierte Amtsperiode

Der Verwaltungsrat hat 51 Mitglieder. Für die vierte Amtsperiode ergibt sich gemäß § 26 der Satzung des GKV-Spitzenverbandes die folgende Sitzverteilung:

  • die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) 9 Versicherten- und 9 Arbeitgebervertreter/innen,
  • die Ersatzkassen (EK) 15 Versicherten- und 4 Arbeitgebervertreter/innen,
  • die Betriebskrankenkassen (BKK) 4 Versicherten- und 4 Arbeitgebervertreter/innen,
  • die Innungskrankenkassen (IKK) 2 Versicherten- und 2 Arbeitgebervertreter/innen,
  • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) und die Landwirtschaftliche Krankenkasse gemeinsam 1 Versicherten- und 1 Arbeitgebervertreter/in

Die Mitgliederversammlung wählt kassenartenübergreifend, jedoch getrennt nach Gruppen (Arbeitgeber- bzw. Versichertenvertreter/innen) den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes.

Mitgliederversammlung als grundlegendes Selbstverwaltungsorgan

Als Bindeglied zu den Mitgliedskassen bildet die Mitgliederversammlung mit ihren Delegierten der Versicherten- und Arbeitgeberseite aus allen Kassen das grundlegende Selbstverwaltungsorgan des GKV-Spitzenverbandes und ist damit das Fundament des Verbandes. Hauptaufgabe der Mitgliederversammlung ist es, den Verwaltungsrat zu wählen.

Sie tritt zusammen, wenn

  • sich die Organe des GKV-Spitzenverbandes aufgrund von Sozialwahlen in einer ordentlichen Mitgliederversammlung neu konstituieren müssen,
  • der Verwaltungsrat beschließt, seinen jährlichen Bericht an die Mitglieder der Mitgliederversammlung durch die alternierenden Vorsitzenden aus wichtigem Grund mündlich abzugeben oder
  • der Verwaltungsrat ein Votum der Mitgliederversammlung einholen möchte.

Turnusmäßig findet die Mitgliederversammlung alle sechs Jahre statt.